Amtssignatur der Marktgemeinde Lockenhaus gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Marktgemeinde Lockenhaus im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Lockenhaus auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens der Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut ("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die AMtssignatur im Dokument darzustellen durch:
die Bildmarke der Behörde und
einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.